Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten
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für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat für den gesamten Zuweg (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen. Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll.
Inhalt
Antrag vom 20.06.2016, OF 21/7
Betreff: Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat für den gesamten Zuweg (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen.
Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2016Sie sind hierOFOF 21/7Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den KleingärtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2016OMOM 338Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den KleingärtenDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1388Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den KleingärtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme