Platz vor dem Haus Dornbusch klimaangepasst gestalten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine aktualisierte Planung für den Platz vor dem Haus Dornbusch zu erstellen, um eine klimagerechte Gestaltung zu gewährleisten. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und die Öffentlichkeit in den Prozess einzubeziehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat erarbeitet eine neue Leitlinie für die klimagerechte Gestaltung von Plätzen. Die bestehenden und nicht umgesetzten Planungen für den Platz vor dem Haus Dornbusch wurden noch nicht nach diesem Prinzip erstellt. Außerdem sehen die Planungen für die Ringstraßenbahn eine Nutzung eines Teils der Flächen vor, was ebenfalls eine Anpassung der bestehenden Planung erforderlich machen sollte.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine aktualisierte Planung für den Platz vor dem Haus Dornbusch zu erstellen. Dabei sind die Leitlinien für klimagerechte Platzgestaltung anzuwenden und eine größtmögliche Aufenthaltsqualität anzustreben. Dies soll auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit und möglichst in einem Wettbewerbsverfahren geschehen. Entsprechende Mittel sind für den Haushalt anzumelden.
Ferner wird der Magistrat gebeten, regelmäßig zu berichten, wie weit der Stand der Umsetzung der Neuplanung fortgeschritten ist und diese möglichst frühzeitigim Ortsbeirat 9 vorzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2023OFOF 415/9Platz vor dem Haus Dornbusch klimaangepasst gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 19. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3382Platz vor dem Haus Dornbusch klimaangepasst gestaltenDirektanregung
- 26. Mai 2023STST 1103Platz vor dem Haus Dornbusch klimaangepasst gestaltenStellungnahme
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 42Platz vor dem Haus Dornbusch klimaangepasst gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats