Gefahrensituation an der Helmholtzschule kurzfristig entschärfen
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Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3382 entstanden aus Vorlage: OF 519/4 vom 09.06.2009
Betreff: Gefahrensituation an der Helmholtzschule kurzfristig entschärfen Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation vor der Helmholtzschule kurzfristig zu entschärfen und hierzu folgende Punkte umzusetzen:
- Die Habsburgerallee in Fahrtrichtung Norden soll zwischen Brüder-Grimm-Straße und Helmholtzstraße von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur umgestaltet werden.
- Die Habsburgerallee wird zudem in diesem Bereich mit einer stationären Geschwindigkeitskontrolle versehen.
- Direkt vor der Helmholtzschule werden zahlreiche Fahrradständer aufgestellt, um damit die beengte Schulhofsituation wenigstens partiell zu entlasten. Begründung: Im Rahmen des gemeinsamen Ortstermins der städtischen Ämter, der Schulvertreter und des Ortsbeirats am 29.05.2009 konnten sich alle Beteiligten einen Überblick über die angespannte Situation an der Helmholtzschule machen. Die vorgeschlagenen Punkte sollen möglichst kurzfristig zu einer Verbesserung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2009OFOF 519/4Gefahrensituation an der Helmholtzschule kurzfristig entschärfenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 23. Juni 2009Sie sind hierOMOM 3382Gefahrensituation an der Helmholtzschule kurzfristig entschärfenDirektanregung
- 24. August 2009STST 1284a) Gefahrensituation an der Helmholtzschule kurzfristig entschärfen b) Kein Durchgangsverkehr vor der HelmholtzschuleStellungnahme
- 22. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 117Gefahrensituation an der Helmholtzschule kurzfristig entschärfen Kein Durchgangsverkehr vor der HelmholtzschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats