Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim
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Woogstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Piktogramm „30 km/h“ auf der Woogstraße15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Stoppschild an der Einmündung Auf der Schloßhecke / Woogstraße15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Woogstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3379 entstanden aus Vorlage: OF 483/9 vom 01.06.2018
Betreff: Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was der Hintergrund für die Ankündigung über die Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr ist, hier: "Auf der Grundlage von § 4 des HStrG wird ein Teil der Woogstraße in der Gemarkung Ginnheim, Flur 4, Flurstücke 8/1 (241 Quadratmeter) und 236/7 (sieben Quadratmeter) rückwirkend zum 03.09.1962 dem öffentlichen Verkehr gewidmet", Quelle: Amtsblatt Nr. 17 vom 24.04.2018, Seite 669, und welche Auswirkungen dies für die unmittelbar betroffenen Anwohner hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2018OFOF 483/9Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 GinnheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3379Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 GinnheimDirektanregung
- 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1992Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats