Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern an der Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch
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Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3366 entstanden aus Vorlage: OF 473/9 vom 01.06.2018
Betreff: Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern an der Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch in der Richtung stadteinwärts am rechten Bürgersteig Drängelgitter oder Fahrradbügel soweit anzubringen, dass ein rechtswidriges, halbhüftiges Parken auf der rechts abbiegenden Fahrspur/Bürgersteig verhindert wird, und 2. regelwidriges Parken an dieser Stelle zu ahnden.
Begründung: Immer wieder sind die Bürgersteige durch parkende Fahrzeuge verengt oder zugestellt. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist ein gefährliches Ausweichmanöver notwendig. Auch die Autos, die auf der Rechtsabbiegerspur sind, werden beengt und weichen dann auf den links daneben liegenden Fahrradstreifen aus. Dadurch werden diese gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2018OFOF 473/9Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern Kreuzung Raimundstraße/DornbuschOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3366Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern an der Kreuzung Raimundstraße/DornbuschDirektanregung
- 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1994Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern an der Kreuzung Raimundstraße/DornbuschStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats