Sindlinger Friedhof muss dringend überholt werden!
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3353 entstanden aus Vorlage: OF 1203/6 vom 22.05.2009
Betreff: Sindlinger Friedhof muss dringend überholt werden! Der Magistrat wird gebeten, den Friedhof Sindlingen in einen angemessenen Zustand zu bringen und hierbei folgende Missstände zu beseitigen: - nachhaltige Grunderneuerung der verschlammten Hauptwege durch Asphaltierung oder mit Verbundsteinen; - Ausbesserung der Nebenwege durch eine neue Splittauflage; - Renovierung der vom Verfall bedrohten Sandsteinbrunnen; - Gründlichere Pflege der Grasflächen und der Flächen abgeräumter Grabstätten; - Erneuerung maroder oder nicht mehr vorhandener Zaunabschnitte; - Häufigere Leerung der Abfallbehälter sowie Sonderleerungen vor kirchlichen Feiertagen; - Neuanstrich der Eingangstüren der Trauerhalle.
Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Friedhofsnutzer über die oben skizzierten Missstände auf dem Sindlinger Friedhof. Der Hinweis darauf, dass es "anderswo noch schlimmer" sei, wird nicht akzeptiert. Auswärtige Besucher sind entsetzt über den schlechten Zustand, der einer "Europastadt Frankfurt" unwürdig ist. Der Sindlinger Friedhof hat angesichts der wenigen Grünanlagen im Stadtteil und der erheblichen Umweltbelastungen für die Bürger einen besonderen Stellenwert als "grüne Oase" mit Erholungsfunktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2009OFOF 1203/6Sindlinger Friedhof muss dringend überholt werden!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Juni 2009Sie sind hierOMOM 3353Sindlinger Friedhof muss dringend überholt werden!Direktanregung
- 31. August 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1334Sindlinger Friedhof muss dringend überholt werden!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats