Errichtung eines Wochenmarktes auf dem Linneplatz (Burglehen) in Fechenheim-Süd
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3319 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 23.05.2018
Betreff: Errichtung eines Wochenmarktes auf dem Linneplatz (Burglehen) in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung und interessierten Akteuren vor Ort (Gewerbeverein, Gewerbetreibende, Anwohner, aktive Kernbereiche, Quartiersmanagement) die Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Linneplatz (Burglehen) oder an anderer Stelle in Fechenheim-Süd zu prüfen. Der Wochenmarkt soll als Ergänzung zu den vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten und zu einer Belebung des Stadtteils beitragen.
Begründung: Seit mehreren Jahren wird immer wieder der Wunsch der Fechenheimer nach einem Wochenmarkt, als Ergänzung zu den vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten, laut. Ein Wochenmarkt wird Fechenheim zudem attraktiver machen und zu einer sinnvollen Belebung des Stadtteils langfristig beitragen. Der Linneplatz, auf dem bereits das jährliche Fischerfest ausgetragen wird, bietet hierfür die notwendige Infrastruktur (Strom, Wasser, Parkmöglichkeiten) und wäre ideal für Ausrichtung eines wöchentlichen Marktes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2018OFOF 376/11Errichtung eines Wochenmarktes auf dem Linneplatz (Burglehen) in Fechenheim-SüdOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3319Errichtung eines Wochenmarktes auf dem Linneplatz (Burglehen) in Fechenheim-SüdDirektanregung
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1912Errichtung eines Wochenmarktes auf dem Linneplatz (Burglehen) in Fechenheim-SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats