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Kulturcampus nachhaltig entwickeln - Juridicum für neue Nutzungen erhalten - HfMDK willkommen heißen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, den Kulturcampus nachhaltig zu entwickeln und das Juridicum für neue Nutzungen zu erhalten. Ziel ist es, ein attraktives und gemischtes Gebiet zu schaffen, das Kunst und Kultur fördert und gleichzeitig die Möglichkeit für studentisches Wohnen bietet.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. darauf hinzuwirken, dass das Areal des Kulturcampus zu einem attraktiven, gemischten und nachhaltigen Gebiet entwickelt wird, das den Namen "Kulturcampus" zu Recht trägt und auf dem keine der bisher angedachten Nutzungen zu massiv dominiert;
  2. den Neubau der HfMDK südlich der Bockenheimer Landstraße zu ermöglichen und für eine attraktive Anordnung der Hochschule Sorge zu tragen sowie auf mögliche (räumliche) Synergien mit den von der Stadt zu entwickelnden Kultureinrichtungen hinzuwirken;
  3. das Offene Haus der Kulturen (OHdK) weiter zu stabilisieren und schnellstmöglich hinsichtlich eines vertraglichen und finanziell tragbaren Pachtverhältnisses mit der ABG zu unterstützen; die Pachtvereinbarung mit dem OHdK sollte auch die Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten im Gebäude des derzeitigen Studierendenhaus für Initiativen, Gruppen und Vereine des Stadtteils ermöglichen;
  4. darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Gebäudes des Juridicums, seines Umbaus und seiner Nachnutzung vorgesehen werden;
  5. dafür zu sorgen, dass bereits im Kontext des Wettbewerbs ausdrücklich eine CO 2- Bilanzierung (Klimakosten) vorgesehen wird, die die Lebenszycluskosten und die "graue Energie" des bereits gebauten Hauses einbezieht und transparent macht. Im Falle von Gestaltungsvorschlägen, die den Erhalt und die Weiternutzung des Juridicums vorsehen, soll im Kontext des Wettbewerbs oder in einer später erfolgenden Machbarkeitsstudie eine Kosten-Nutzen-Analyse als Entscheidungshilfe erfolgen;
  6. darauf hinzuwirken, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes des Juridicums so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (z. B. für Kultur, Gewerbe, Wohnen) mit vorbereitet und ermöglicht wird;
  7. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude des Juridicums im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte;
  8. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren sowie in der Wettbewerbsphase sicherzustellen, dass der Ortsbeirat über mögliche Planungsvarianten frühzeitig und umfassend informiert wird.

Begründung

Der Ortsbeirat möchte erreichen, dass der Kulturcampus ein für Bockenheim und für die gesamte Stadt attraktives, nachhaltiges, möglichst grünes und durch Kunst und Kultur geprägtes Areal wird. Hierzu müssen sich alle Akteure, die bisher mit der Vorbereitung des Architektenwettbewerbs für das Campus-Areal befasst sind, einigen und zu Kompromissen bezüglich Raumbedarfen, Baumassen und möglichen Anpassungen des Bebauungsplans bereit sein. Die Flächen des Campus sind begrenzt und dürfen nicht durch überzogene Baumassenforderungen überfrachtet werden. Im Zentrum muss die Qualität der Gesamtentwicklung stehen. Die HfMDK ist in Bockenheim willkommen und soll wie bisher geplant Teil des Kulturcampus werden und dafür attraktiv positioniert werden. Sie soll dabei möglichst auch räumliche Synergien mit den anderen Nutzern des Campus eingehen. Der Ortsbeirat begrüßt Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR

  1. Oktober 2022). Der Ortsbeirat möchte nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) die Möglichkeit eröffnen, dass das Gebäude langfristig erhalten bleibt und z. B. für (studentischen) Wohnraum neu genutzt werden könnte. Der Kulturcampus wäre ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen; ein umgebautes Juridicum könnte hier im Mischgebiet einen wichtigen Beitrag leisten. Forderungen zum Erhalt des Gebäudes und zur Neunutzung u. a. als studentischer Wohnraum hat auch die mittlerweile
  2. Stadtteilversammlung am
  3. September 2022 erhoben. Die Möglichkeit des Erhalts des Juridicum-Gebäudes ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie" (bereits im Gebäude gespeicherte Energie) aktueller denn je. Daher muss in Zeiten von Klimakrise und angesichts knapper werdender Rohstoffe die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden als Möglichkeit in den Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus aufgenommen werden. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM zum Bauen im Bestand (https://dam-online.de/veranstaltung/nichts-neues/) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 Quadratmetern Bruttogrundfläche aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u. a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Dezember 2022OFOF 553/2Kulturcampus nachhaltig entwickeln - Juridicum für neue Nutzungen erhalten - HfMDK willkommen heißenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 5. Dezember 2022Sie sind hier
    OMOM 3315Kulturcampus nachhaltig entwickeln - Juridicum für neue Nutzungen erhalten - HfMDK willkommen heißen
    Direktanregung
  3. 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 656Kulturcampus nachhaltig entwickeln - Juridicum für neue Nutzungen erhalten - HfMDK willkommen heißenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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