Unerlaubtes Parken in der Schwalbacher Straße vor Rossmann verhindern
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Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 482/1 vom 28.06.2014
Betreff: Unerlaubtes Parken in der Schwalbacher Straße vor Rossmann verhindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit zusätzlichen Maßnahmen, wie z. B. durch ein großes auf die Straße gemaltes "absolutes Halteverbotszeichen" (siehe Foto), das unerlaubte Parken zu verhindern ist.
Begründung: In diesem Bereich (absolutes Halteverbot) werden immer wieder Fahrzeuge abgestellt bzw. geparkt und damit der Verkehr von der Kleyerstraße und von der Mainzer Landstraße kommend behindert, sodass teilweise ein Rückstau bis zur Mainzer Landstraße festgestellt wurde. Die aufgestellten Straßenschilder werden von den Verkehrsteilnehmern einfach nicht gesehen und nicht beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2014OFOF 482/1Unerlaubtes Parken in der Schwalbacher Straße vor Rossmann verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juli 2014Sie sind hierOMOM 3310Unerlaubtes Parken in der Schwalbacher Straße vor Rossmann verhindernDirektanregung
- 29. September 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1281Unerlaubtes Parken in der Schwalbacher Straße vor Rossmann verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats