Ausbau eines Feldweges westlich der Rudolf-Hilferding-Straße
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Anregung an den Magistrat vom 28.05.2009, OM 3302 entstanden aus Vorlage: OF 448/8 vom 12.05.2009
Betreff: Ausbau eines Feldweges westlich der Rudolf-Hilferding-Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor kurzem wurde der Feldweg, der zwischen den Hausnummer 64 und 66 der Rudolf-Hilferding-Straße abbiegt, mit einer Teerdecke versehen, die nach ca. 200 m in einem nicht ausgebauten Feldweg endet, der Richtung Tennisanlage der TSG führt. Vor allem bei nassem Wetter ist dieses ca. 500 m lange Teilstück des Feldweges, der wiederum in einen asphaltierten Feldweg mündet, weder für Fußgänger - vor allem für ältere Bürgerinnen und Bürger - noch für Radfahrer, die den Weg zur Naherholung oder als Weg zur Tennisanlage bzw. Weißkirchen und weiter zum Taunus nutzen, passierbar. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den ca. 500 m langen unbefestigten Feldweg so mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen, dass er als Fuß- und Radweg genutzt werden kann.
Ausgebauter Feldweg Nicht ausgebauter Feldweg, Ansicht von Osten Nicht ausgebauter Feldweg, Ansicht von Westen Befestigter Feldweg, biegt am westlichen Ende vom unbefestigten Feldweg Richtung Norden ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2009OFOF 448/8Ausbau eines Feldweges westlich der Rudolf-Hilferding-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Mai 2009Sie sind hierOMOM 3302Ausbau eines Feldweges westlich der Rudolf-Hilferding-StraßeDirektanregung
- 23. Juli 2009STST 1067Ausbau eines Feldweges westlich der Rudolf - Hilferding - StraßeStellungnahme
- 11. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 181Ausbau eines Feldweges westlich der Rudolf - Hilferding - StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats