Zeilsheim: Angebot der Musikschule erhalten
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3280 entstanden aus Vorlage: OF 1067/6 vom 22.06.2014
Betreff: Zeilsheim: Angebot der Musikschule erhalten Der Magistrat wird gebeten, das Angebot der Musikschule Frankfurt im Stadtteil Zeilsheim zu erhalten und darüber hinaus das Angebot im Ortsbezirk 6 langfristig sicherzustellen. Sollte der Magistrat dem o. g. Ansinnen des Ortsbeirates nicht folgen, wird er gebeten, Auskunft über die Sach- und Rechtslage zur Musikschule Frankfurt am Main e. V. und die beabsichtigte Schließung der Außenstelle der Musikschule in Zeilsheim zum Ende des Schuljahrs 2013/ 2014 zu geben und insbesondere die Kriterien und Gründe bekanntzugeben, die gerade zur Schließung des Standortes in Zeilsheim führen. Zudem wird der Magistrat gebeten, dann geeignete Alternativangebote in Zeilsheim ab dem Schuljahr 2014/2015 anzubieten und ein Konzept vorzulegen, das mittelfristig die musikalische Früherziehung und den Instrumentalunterricht für Kinder aus und in dem Stadtteil Zeilsheim sicherstellt.
Begründung: Um wohnortnah qualifizierten Unterricht anzubieten, ist die Musikschule Frankfurt am Main e. V. neben dem zentralen Standort in der Kunsthalle Schirn in fast allen Stadtteilen Frankfurts in allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und eigenen Dependancen vertreten. In der Außenstelle Zeilsheim findet Instrumentalunterricht an der Käthe-Kolllwitz-Schule - mittwochs Klavierunterricht und freitags Gitarrenunterricht - statt. Diese Außenstelle soll nach entsprechenden Meldungen, die der Presse zu entnehmen waren, zum Ende des Schuljahrs 2013/2014 ersatzlos geschlossen werden. Die betroffenen Kinder und deren Familien fühlen sich und ihre Belange nicht ausreichend berücksichtigt und einige Fakten nicht zutreffend dargestellt. Der Bedarf in Zeilsheim ist nach Aussage der Eltern höher als das vor Ort vorgehaltene Kontingent der Musikschule. Alternativangebote der Musikschule in anderen Stadtteilen sind für Familien mit berufstätigen Eltern nicht zumutbar oder nur schwer realisierbar. Auch können fünf- bis neunjährige Kinder beispielsweise nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln in andere Stadtteile Frankfurts zu entsprechenden Unterrichtsangeboten fahren. Angesichts dessen sollen die Gründe offengelegt werden, die dazu beigetragen haben, gerade den Standort Zeilsheim zu schließen. Ferner sollen Lösungen von Alternativangeboten gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort erarbeitet und realisiert werden. Eine ersatzlose Schließung konterkariert die Bemühungen um mehr Familienfreundlichkeit, flächendeckende Teilhabe an Bildung und Kultur, Chancengleichheit, Integrationsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund und Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor Ort. Frankfurt sollte sich einen derartigen Rückschritt bei den Angeboten, insbesondere für seine am westlichsten Stadtrand lebenden Kinder, nicht erlauben und zumindest Alternativangebote vorhalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2014OFOF 1067/6Zeilsheim: Angebot der Musikschule erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juli 2014Sie sind hierOMOM 3280Zeilsheim: Angebot der Musikschule erhaltenDirektanregung
- 27. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1388Zeilsheim: Angebot der Musikschule erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats