Neues Gerätehaus für die Berkersheimer Feuerwehr
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Feuerwehr Vorgang: OM 1293/17 OBR 10; ST 1067/17 In der Stellungnahme des Magistrats ST 1067 vom 09.06.2017 ist abschließend festgehalten, dass . ."zur Umsetzung der Maßnahme noch mehrere Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen", und "bisher keine Planungsschritte zur Realisierung des Projektes aufgenommen wurden."
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3274 entstanden aus Vorlage: OF 528/10 vom 13.05.2018
Betreff: Neues Gerätehaus für die Berkersheimer Feuerwehr Vorgang: OM 1293/17 OBR 10; ST 1067/17 In der Stellungnahme des Magistrats ST 1067 vom 09.06.2017 ist abschließend festgehalten, dass . ."zur Umsetzung der Maßnahme noch mehrere Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen", und "bisher keine Planungsschritte zur Realisierung des Projektes aufgenommen wurden." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat unter Berücksichtigung der Stellungnahme ST 1067 und mit hoher Priorität um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Rahmenbedingungen beschleunigt werden können. Dies ist nötig, um den bereits als erforderlich anerkannten Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim gegebenenfalls an einem anderen und besseren Standort zu realisieren. Hierfür käme beispielsweise der südliche Rand des seit einiger Zeit diskutierten Neubaugebiets Berkersheim-Süd/Preungesheim-Nord in Betracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017STST 1067Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in BerkersheimStellungnahme
- 13. Mai 2018OFOF 528/10Neues Gerätehaus für die Berkersheimer FeuerwehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3274Neues Gerätehaus für die Berkersheimer FeuerwehrDirektanregung
- 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1762Neues Gerätehaus für die Berkersheimer FeuerwehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats