Neues Gerätehaus für die Berkersheimer Feuerwehr
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Berkersheimer Feuerwehr In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017 (ST 1067) ist abschließend festgehalten, dass . ."zur Umsetzung der Maßnahme noch mehrere Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, sind bisher keine Planungsschritte zur Realisierung des Projektes aufgenommen worden."
Inhalt
Antrag vom 13.05.2018, OF 528/10
Betreff: Neues Gerätehaus für die Berkersheimer Feuerwehr In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017 (ST 1067) ist abschließend festgehalten, dass . ."zur Umsetzung der Maßnahme noch mehrere Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, sind bisher keine Planungsschritte zur Realisierung des Projektes aufgenommen worden." Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen unter Berücksichtigung der ST 1078 und mit hoher Priorität um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Rahmenbedingungen beschleunigt werden können. Dies ist nötig, um den bereits als erforderlich anerkannten Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim gegebenenfalls an einem anderen und besseren Standort zu realisieren. Hierfür käme beispielsweise der südliche Rand des seit einiger Zeit diskutierten Neubaugebiets "Berkersheim-Süd/Preungesheim-Nord" in Betracht.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2017STST 1067Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in BerkersheimStellungnahme
- 13. Mai 2018Sie sind hierOFOF 528/10Neues Gerätehaus für die Berkersheimer FeuerwehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2018OMOM 3274Neues Gerätehaus für die Berkersheimer FeuerwehrDirektanregung
- 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1762Neues Gerätehaus für die Berkersheimer FeuerwehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme