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Beteiligung des Ortsbeirats an der Standortauswahl einer Kita am Tel-Aviv-Platz

Vorlagentyp: OM
37 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3247 entstanden aus Vorlage: OF 636/1 vom 21.05.2018

Betreff: Beteiligung des Ortsbeirats an der Standortauswahl einer Kita am Tel-Aviv-Platz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, aufgrund welcher vom Ortsbeirat 1 getroffenen Entscheidung die Beschlussfassung des Magistrats zur Auswahl des Standortes einer Kindertagesstätte am Tel-Aviv-Platz vor Abschluss der entsprechenden Verträge getroffen wurde. Nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte "entscheidet" der Ortsbeirat über Standorte von Kinder- und Jugendeinrichtungen. In den Niederschriften der Sitzungen des Ortsbeirats ist hierzu jedoch kein entsprechender Beschluss zu finden. Wie erklärt sich der Magistrat diesen Widerspruch zwischen der Geschäftsordnung und dem tatsächlichen Handeln des Magistrats?

Begründung: Siehe § 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Hessische Gemeindeordnung. Nach mehreren Runden einer regen Bürgerinnenbeteiligung zur attraktiven Gestaltung des Tel-Aviv-Platzes wurden die Beteiligten durch die Presse über den Wegfall eines gewünschten öffentlichen Cafés und die Einrichtung einer Kindertagesstätte unterrichtet. Es ist festzuhalten, dass alle Beteiligten diesen konkreten Standort kritisieren, nicht jedoch die Etablierung einer Kindertagesstätte an und für sich. Darüber hinaus stößt das intransparente Verfahren, aber auch das Ignorieren des einmütig geäußerten Wunsches nach öffentlicher Nutzung des Raumes und der angrenzenden Gebäude viele Bürgerinnen und Bürger vor den Kopf. Die schleppende Informationspolitik des Magistrats mitsamt seiner Hinhaltetaktik trägt ebenfalls dazu bei. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich mittlerweile entsetzt abgewandt und stehen für weitere - für das städtische Zusammenleben eigentlich dringend notwendige - Bürgerinnenbeteiligungsrunden nicht mehr zur Verfügung. Es wird vermutet - da der Magistrat davon ausgehen musste, dass der Ortsbeirat in seiner Mehrheit den Bürgerinnen und Bürgern nähersteht -, dass die Rechte des Ortsbeirates absichtlich missachtet wurden, um einem Streit mit einem Investor aus dem Weg zu gehen. Diesen Eindruck sollte der Magistrat in einem Bericht ausführlich widerlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2018OFOF 636/1Beteiligung des Ortsbeirats an der Standortauswahl einer Kita Am Tel-Aviv-PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3247Beteiligung des Ortsbeirats an der Standortauswahl einer Kita am Tel-Aviv-Platz
    Direktanregung
  3. 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 310Beteiligung des Ortsbeirats an der Standortauswahl einer Kita am Tel-Aviv-PlatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 26 · 30.10.2018
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 27 · 27.11.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

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