Inflationsausgleich und Energiekostenzuschuss für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen monatlichen Inflationsausgleich und Energiekostenzuschuss für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit bereitzustellen. Dies ist notwendig, da die Träger auf angemessene Zuschüsse angewiesen sind und die Kosten stetig steigen. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der finanziellen Situation der Einrichtungen und damit eine bessere Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen in Frankfurt.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit schnellstmöglich einen monatlichen Inflationsausgleich und einen monatlichen Energiekostenzuschuss erhalten.
Begründung
Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der OKJA umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit hat zwischen 2016 und 2020 nicht stattgefunden. Die tarifbedingten Personalkostensteigerungen seit 2016 belaufen sich insgesamt auf 2,24 Millionen Euro, dazu kommen steigende Mieten und Mietnebenkosten, höhere Sachkosten und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt - es fehlen mittlerweile über 30 Vollzeitstellen! Dieses strukturelle Defizit fällt zulasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2022OFOF 479/10Inflationsausgleich und Energiekostenzuschuss für die Einrichtungen der offenen Kinder- und JugendarbeitOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3228Inflationsausgleich und Energiekostenzuschuss für die Einrichtungen der offenen Kinder- und JugendarbeitDirektanregung
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 662Inflationsausgleich und Energiekostenzuschuss für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und JugendarbeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats