Sossenheim: Fußgängerampel in der Westerbachstraße optimieren
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3220 entstanden aus Vorlage: OF 710/6 vom 21.05.2018
Betreff: Sossenheim: Fußgängerampel in der Westerbachstraße optimieren Der Magistrat wird gebeten, die aus der Bürgerschaft in der Ortsbeiratssitzung am 8. Mai 2018 vorgetragene Anregung, die Fußgängerampel in der Westerbachstraße in der Nähe der Autobahnauffahrt zu optimieren, nicht nur als Hinweis mitzunehmen, sondern auch eine wirksame Lösung zu erarbeiten und umzusetzen sowie dem Ortsbeirat das Ergebnis zu berichten.
Begründung: Es wurde zwar seitens der Vertreter der Ämter versprochen, der vorgetragenen Anregung nachzugehen, aber es erscheint sinnvoll, dass dies in einer gegenüber dem Ortsbeirat transparenten Weise geschieht und hierüber schriftlich berichtet wird. Dies wird am einfachsten durch diesen Antrag erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1677 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2018OFOF 710/6Sossenheim: Fußgängerampel in der Westerbachstraße optimierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3220Sossenheim: Fußgängerampel in der Westerbachstraße optimierenDirektanregung
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1677Sossenheim: Fußgängerampel in der Westerbachstraße optimierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats