Keine Verschlimmerung der Betreuungssituation für Hortkinder in Griesheim!
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Hortkinder in Griesheim! Vor wenigen Wochen wurde den Eltern der Eichendorffschule mitgeteilt, dass der dortige Träger der nachmittäglichen Betreuung beabsichtigt, wegen Personalmangels eine Gruppe mit ca. 20 Plätzen zu schließen. Ab dem kommenden Schuljahr würden diese Plätze dann fehlen. Das Stadtschulamt war informiert und konnte inzwischen erreichen, dass der Träger das Platzangebot (80 Plätze) aufrechterhält.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 31 entstanden aus Vorlage: OF 33/6 vom 15.04.2016
Betreff: Keine Verschlimmerung der Betreuungssituation für Hortkinder in Griesheim! Vor wenigen Wochen wurde den Eltern der Eichendorffschule mitgeteilt, dass der dortige Träger der nachmittäglichen Betreuung beabsichtigt, wegen Personalmangels eine Gruppe mit ca. 20 Plätzen zu schließen. Ab dem kommenden Schuljahr würden diese Plätze dann fehlen. Das Stadtschulamt war informiert und konnte inzwischen erreichen, dass der Träger das Platzangebot (80 Plätze) aufrechterhält. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig sicherzustellen, dass die Zahl der ortsnah vorhandenen Betreuungsplätze für die Schulkinder der Eichendorffschule in Griesheim-Nord zumindest nicht abnimmt und gemäß den bestehenden Vorgaben auch ausreichend Personal dafür zur Verfügung steht. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, 1. mittelfristig die Zahl der Betreuungsplätze in Griesheim bedarfsgerecht zu erhöhen und 2. Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass die Träger der einzelnen Betreuungseinrichtungen ihre vertraglich zugesicherte Leistung auch dauerhaft erfüllen.
Begründung: Wie oben geschildert, sollte sich die Zahl der Betreuungsplätze in der Grundschule in Griesheim-Nord aus Personalmangel mit dem nächsten Schuljahr um 20 Plätze vermindern. Dies hätte Kinder und Eltern betroffen, bei denen ein besonders großer Bedarf - auch in der Förderung - besteht. Die Gespräche zwischen Träger und Stadtschulamt konnten dies vorerst verhindern. An der Misere der zu dünnen Personaldecke ändert sich jedoch nichts. Insgesamt ist festzustellen, dass Kinder aus den westlichen Stadtteilen einen hohen Förderungsbedarf haben. Ein Teil der erforderlichen Förderung kann mit einem qualifizierten Betreuungsangebot am Nachmittag geleistet werden. Dies muss nunmehr endlich in Angriff genommen und sichergestellt werden. Auch nur die angedachte Schließung einer Betreuungsgruppe durch den freien Träger wegen Personalmangels ist ein ärgerlicher Missstand. Der Träger betreibt sehr viele Einrichtungen unterschiedlicher Art in der Stadt Frankfurt. Ein derart großer Träger muss seinen Personalbedarf im Vorfeld der Übernahme weiterer Aufgaben korrekt einschätzen können. Die Stadt Frankfurt muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die zugesicherten Leistungen auch erbracht werden, und diese auch überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2016OFOF 7/6Keine Verschlimmerung der Betreuungssituation für Hortkinder in Griesheim!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. April 2016OFOF 33/6Keine Verschlimmerung der Betreuungssituation für Hortkinder in Griesheim!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2016Sie sind hierOMOM 31Keine Verschlimmerung der Betreuungssituation für Hortkinder in Griesheim!Direktanregung
- 29. August 2016Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1098Keine Verschlimmerung der Betreuungssituation für Hortkinder in Griesheim!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats