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Parkkonzept für Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 13 schlägt vor, ein umfassendes Parkkonzept für Nieder-Erlenbach zu entwickeln, um der steigenden Parkplatznot in den Straßen des Stadtteils entgegenzuwirken. Ziel ist es, alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen, um ein effektives Ergebnis zu erzielen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat 13 ein geeignetes Parkkonzept für Nieder-Erlenbach zu erstellen. Immer wieder muss sich der Ortsbeirat mit einzelnen Straßen und der dort herrschenden Parkplatznot beschäftigen. Damit für alle Beteiligten ein gutes Ergebnis bei dem zu erstellenden Parkkonzept herauskommt, sollten alle Beteiligten gehört und mitgenommen werden.

Begründung

Der Parkdruck wird auch in Nieder-Erlenbach immer höher. Der Ortsbeirat versucht, für einzelne Straßen die Situation zu verbessern, indem er Anträge stellt. Sinnvoller wäre es, man würde für den gesamten Stadtteil ein geeignetes Parkkonzept entwickeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2022OFOF 101/13Parkkonzept für Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2022Sie sind hier
    OMOM 3174Parkkonzept für Nieder-Erlenbach
    Direktanregung
  3. 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 707Parkkonzept für Nieder-ErlenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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