Weiterentwicklung der Ortsbeiratsbudgets
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Weiterentwicklung der Ortsbeiratsbudgets zu prüfen und zu berichten, ob eine Erhöhung der jährlichen Bemessung von 0,50 Euro pro Einwohner sowie eine Erweiterung der Zuständigkeiten der Ortsbeiräte möglich ist. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte zu sichern.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Weiterentwicklung der Ortsbeiratsbudgets und damit ggf. auch eine Erweiterung der originären Zuständigkeiten der Ortsbeiräte seitens der aktuellen politischen Mehrheit gewünscht und mit Blick auf die mittelfristige Haushaltsentwicklung realisierbar ist. Eine solche Weiterentwicklung sollte zum einen die Anpassung (Anhebung) der bisherigen jährlichen Bemessung von 0,50 Euro pro Einwohner beinhalten. Darüber hinaus wäre auch denkbar, die Ortsbeiräte z. B. mit der Zuständigkeit für Themenfelder wie "Spielplätze" oder "kleine Grünflächen" zu betrauen und ihnen im Gegenzug die entsprechenden Haushaltspositionen zu übertragen.
Begründung
Die Bemessung der Ortsbeiratsbudgets wurde vor einigen Jahren von seinerzeit einem Euro pro Einwohner auf 0,50 Euro pro Einwohner gekürzt und seitdem nicht mehr angepasst. Nach mehreren Jahren auf diesem Niveau sollte zumindest perspektivisch wieder eine Erhöhung der Bemessung angestrebt werden, um die Ortsbeiräte handlungsfähig zu halten. In diesem Zusammenhang sollte idealerweise auch geprüft werden, ob zugleich auch weitere Zuständigkeiten auf die Ortsbeiräte übertragen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2022OFOF 276/9Weiterentwicklung der OrtsbeiratsbudgetsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2022Sie sind hierOMOM 3138Weiterentwicklung der OrtsbeiratsbudgetsDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 304Weiterentwicklung der OrtsbeiratsbudgetsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats