Weiterentwicklung der Ortsbeiratsbudgets
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Budgets der Ortsbeiräte zu überprüfen und gegebenenfalls zu erhöhen, um deren Handlungsfähigkeit zu sichern. Dies ist notwendig, da die Budgets seit Jahren nicht angepasst wurden. Eine Erhöhung der Budgets könnte auch mit einer Erweiterung der Zuständigkeiten der Ortsbeiräte einhergehen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Weiterentwicklung der OBR-Budgets und damit ggf. auch eine Erweiterung der originären Zuständigkeiten der Ortsbeiräte seitens der aktuellen politischen Mehrheit gewünscht und mit Blick auf die mittelfristige Haushaltsentwicklung realisierbar ist.
Eine solche Weiterentwicklung sollte zum einen die Anpassung (Anhebung) der bisherigen jährlichen Bemessung von 0,50 Euro pro Einwohner beinhalten. Darüber hinaus wäre auch denkbar, die Ortsbeiräte z.B. mit der Zuständigkeit für Themenfelder wie "Spielplätze" oder "kleine Grünflächen" zu betrauen und ihnen im Gegenzug die entsprechenden Haushaltspositionen zu übertragen
Begründung
Die Bemessung der Budgets der Ortsbeirate wurde vor einigen Jahren von seinerzeit 1,- Euro pro Einwohner auf 0,50 Euro pro Einwohner gekürzt und seitdem nicht mehr angepasst. Nach mehreren Jahren auf diesem Niveau sollte zumindest perspektivisch wieder eine Erhöhung der Bemessung angestrebt werden, um die Ortsbeiräte handlungsfähig zu halten. In diesem Zusammenhang sollte idealerweise auch geprüft werden, ob zugleich auch weitere Zuständigkeiten auf die OBR übertragen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2022Sie sind hierOFOF 276/9Weiterentwicklung der OrtsbeiratsbudgetsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2022OMOM 3138Weiterentwicklung der OrtsbeiratsbudgetsDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 304Weiterentwicklung der OrtsbeiratsbudgetsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)