Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger - Poller an der Taubenstraße entfernen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, die Poller an der nördlichen Seite der Taubenstraße zu entfernen, um den Fußgängern mehr Platz zu bieten. Die Begründung ist, dass der Gehweg sehr schmal ist und die Poller den Platz stark einschränken. Es wird erwartet, dass der Gehweg auch ohne Poller nicht zugeparkt wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
- Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 06.09.2022, OM 2609, durch die Vorlage OM 3137 ersetzt wird.
- Der Magistrat wird gebeten, die Poller auf dem Gehweg an der nördlichen Seite der Taubenstraße zu entfernen und Fußgängerinnen und Fußgängern so mehr Platz einzuräumen. Sollte der Magistrat der Meinung sein, dass durch die Entfernung der Poller Autos auf dem Gehweg parken könnten, kann der durch Leitschwellen vom motorisierten Verkehr getrennte Radstreifen entlang der Straße durch Ergänzung von Sichtzeichen auf den Leitschwellen abgesichert werden.
Begründung
Der Gehweg auf der nördlichen Seite der Taubenstraße ist sehr schmal. Durch die Poller wird der Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger stark eingeschränkt. Mittlerweile wurde entlang der Straße ein Fahrradweg farblich markiert und durch Leitschwellen baulich getrennt, sodass zu erwarten ist, dass der Gehweg auch ohne Poller nicht zugeparkt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2022Sie sind hierOMOM 3137Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger - Poller an der Taubenstraße entfernenDirektanregung
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2814Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger - Poller an der Taubenstraße entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats