Entsiegelung und Begrünung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 8
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen im Ortsbezirk 8 grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die derzeit mit Asphaltbelag versehenen Flächen (Wege, Plätze, Parkplätze etc.) im öffentlichen Raum zu entsiegeln, mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche auszustatten und gegebenenfalls zu begrünen.
Begründung
Da mit weiter steigenden Temperaturen im Sommer, die mit zunehmenden Starkregenereignissen einhergehen, zu rechnen ist, muss hier schnellstmöglich gehandelt werden. Außerdem erreichten den Ortsbeirat bereits etliche Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern mit der Bitte, hier tätig zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2022OFOF 216/8Entsiegelung und Begrünung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. November 2022Sie sind hierOMOM 3130Entsiegelung und Begrünung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 8Direktanregung
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 523Entsiegelung und Begrünung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats