Erweiterung des Kurzzeitparkens am Heddernheimer Friedhof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, das Kurzzeitparken am Heddernheimer Friedhof zu erweitern. Dies ist notwendig, da die Parkplatzsituation für Besucher, insbesondere bei Beerdigungen, sehr schwierig ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, das Kurzzeitparken am Heddernheimer Friedhof zu erweitern bzw. die Anzahl der Kurzzeitparkplätze zu verdoppeln. Aktuell gibt es acht Parkplätze, die werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr für maximal zwei Stunden belegt werden dürfen.
Begründung
Aktuell ist es sehr schwierig für die Besucher des Friedhofs, einen Parkplatz zu finden. Gerade wenn Beerdigungen auf dem Friedhof stattfinden, ist die Situation sehr schwierig. Ebenfalls klagt die ansässige Gärtnerei, dass viele Kunden, die neue Pflanzen auf den Gräbern setzen möchten, keine Möglichkeit haben, das Auto abzustellen und die schweren Werkzeuge und Pflanzenerde weit getragen werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2022OFOF 214/8Erweiterung des Kurzzeitparkens am Heddernheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2022Sie sind hierOMOM 3128Erweiterung des Kurzzeitparkens am Heddernheimer FriedhofDirektanregung
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 570Erweiterung des Kurzzeitparkens am Heddernheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats