Oberstufengymnasium im Bereich der Günthersburghöfe?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob ein reines Oberstufengymnasium im Bereich der Günthersburghöfe realisierbar ist. Dies könnte den Bedarf an Gymnasialplätzen in der Oberstufe decken und gleichzeitig den Erhalt des Grüns fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Diskussion um den Schulstandort der Günthersburghöfe als Gymnasium auch ein reines Oberstufengymnasium in Frage käme, für das der Platzbedarf am Standort naturgemäß deutlich geringer als für ein vollständiges Gymnasium ausfiele. Angesichts der umgebenden Integrierten Gesamtschulen (IGS Nordend, IGS Herder und Friedrich-Ebert-Schule) besteht ein großer Bedarf an Gymnasialplätzen in der Oberstufe. So könnte ein Kompromiss zwischen dem Erhalt des Grüns im Bereich der Günthersburghöfe und dem notwendigen Ausbau von Gymnasialplätzen gefunden werden, der damit gleichzeitig die Attraktivität der nahe gelegenen Integrierten Gesamtschulen als wichtige Alternative bei den weiterführenden Schulen stärkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2022OFOF 346/3Oberstufengymnasium im Bereich der Günthersburghöfe?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. November 2022Sie sind hierOMOM 3117Oberstufengymnasium im Bereich der Günthersburghöfe?Direktanregung
- 23. Februar 2024STST 464Oberstufengymnasium im Bereich der Günthersburghöfe?Stellungnahme
- 30. August 2024Antwort des Magistrats · nach 104 WochenSTST 1608Oberstufengymnasium im Bereich der Günthersburghöfe?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats