Schwimmen lernen - lebensnotwendig
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, Kindern, die während der Pandemie keinen Schwimmunterricht erhalten haben, das Schwimmenlernen kostenfrei zu ermöglichen. Dies ist wichtig, da viele Kinder diese lebensnotwendige Fähigkeit nicht erlernen konnten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Möglichkeit für Kinder, die während der Pandemie keinen schulischen Schwimmunterricht in der Grundschule erhalten haben, besteht, ihnen das Schwimmenlernen noch während der restlichen Grundschulzeit kostenfrei zu ermöglichen.
Begründung
In der Grundschule erhalten alle Schüler der dritten Klasse Schwimmunterricht, der Abschluss sollte das Seepferdchen sein. Dieser Unterricht ist im Lehrplan enthalten und kostenlos. Der Schwimmunterricht findet zumeist in den der Schule nahe gelegenen Lehrschwimmbecken oder Schwimmbädern statt. Während der Pandemie konnte der Schwimmunterricht teilweise nicht stattfinden und so die Grundschulkinder diese lebensnotwendige Fähigkeit nicht lernen. Darüber hinaus gibt es auch Kinder, die im schulischen Schwimmunterricht das Seepferdchen auch im zweiten Anlauf nicht erlangen. Auch dafür sollten sie die Möglichkeit erhalten, weiterhin Schwimmunterricht zu bekommen, und zwar gebührenfrei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2022OFOF 316/12Schwimmen lernen - lebensnotwendigOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 11. November 2022Sie sind hierOMOM 3111Schwimmen lernen - lebensnotwendigDirektanregung
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 873Schwimmen lernen - lebensnotwendigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2