Schwimmen lernen - lebensnotwendig
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu prüfen, ob es möglich ist, Kindern, die während der Pandemie keinen Schwimmunterricht erhalten haben, kostenfreies Schwimmenlernen während der Grundschulzeit zu ermöglichen. Dies ist wichtig, da viele Kinder diese lebensnotwendige Fähigkeit nicht erlernen konnten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob eine Möglichkeit für Kinder, die während der Pandemie keinen schulischen Schwimmunterricht in der Grundschule erhalten haben, besteht, das Schwimmen lernen noch während der restlichen Grundschulzeit kostenfrei zu ermöglichen.
Begründung
In der Grundschule erhalten alle Schüler der dritten Klasse Schwimmunterricht, der Abschluss sollte das Seepferdchen sein. Dieser Unterricht ist im Lehrplan enthalten und kostenlos. Der Schwimmunterricht findet zumeist in den der Schule nahegelegenen Lehrschwimmbecken oder Schwimmbädern statt. Während der Pandemie konnte der Schwimmunterricht teilweise nicht stattfinden und so die Grundschulkinder diese lebensnotwendige Fähigkeit nicht lernen. Darüber hinaus gibt es auch Kinder, die im schulischen Schwimmunterricht das Seepferdchen auch nach dem zweiten Anlauf nicht erlangen. Auch dafür sollten sie die Möglichkeit erhalten, weiterhin Schwimmunterricht zu bekommen und zwar gebührenfrei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 316/12Schwimmen lernen - lebensnotwendigOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 11. November 2022OMOM 3111Schwimmen lernen - lebensnotwendigDirektanregung
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 873Schwimmen lernen - lebensnotwendigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme