Kinderbetreuung am Frankfurter Berg
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3097 entstanden aus Vorlage: OF 604/10 vom 19.04.2014
Betreff: Kinderbetreuung am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, die problematische Situation der Kinderbetreuung am Frankfurter Berg zumindest vorübergehend durch zusätzliche Betreuungskräfte, beispielsweise für die Einrichtung der Deutschen Jugend aus Russland e. V. in der Sonnentaustraße, zu verbessern. Diese Maßnahmen sollten mindestens bis zur Realisierung anderer Lösungen, wie Ganztagsschulangeboten , Errichtung der Grundschule am Schwarzen Platz etc., aufrecht erhalten werden.
Begründung: Bereits seit Monaten wird vor Ort in anerkennenswerter Weise die Situation auf ehrenamtlicher Basis erleichtert. Dies gelingt, aufgrund steigender Nachfrage, zunehmend jedoch immer weniger. Hier ist rasche Abhilfe erforderlich. Dies wurde beispielsweise zuletzt in der Sitzung des Ortsbeirates am 18. März 2014 durch die Übergabe einer Unterschriftenliste betroffener Eltern entsprechend bekräftigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2014OFOF 604/10Kinderbetreuung am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3097Kinderbetreuung am Frankfurter BergDirektanregung
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1046Kinderbetreuung am Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats