Nutzung der Sporthalle in der Holbeinschule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung der Sporthalle in der Holbeinschule für die Vereine sicherzustellen, insbesondere die Funktionsfähigkeit der Lichtanlage. Dies ist notwendig, da die Turnstunden nach 17:00 Uhr nicht mehr stattfinden können, was für die Vereine nicht hinnehmbar ist.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , die Nutzungsmöglichkeit der Sporthalle in der Holbeinschule für die Vereine, insbesondere die Funktionsfähigkeit der Lichtanlage, sicherzustellen.
Begründung
Die Sporthalle in der Holbeinschule wird von den Sachsenhäuser Sportvereinen genutzt. Insbesondere findet dort das Kinderturnen der TG Sachsenhausen statt. Seit November ist der bisherige Hausmeister der Holbeinschule im Ruhestand. Er war der Einzige, der die Lichtanlage mit der Turnhallenbeleuchtung über den Sicherheitskasten bedienen konnte und betätigen durfte. Der neue Schulhausverwalter hat eine Dienstzeit, die um 17:00 Uhr endet. Danach gibt es keine verantwortliche Person mehr für die Bedienung der Lichtanlage. Die Vereine haben auch keine Schlüssel, um in die Halle zu kommen. Dies führt dazu, dass die Turnstunden nach 17:00 Uhr nicht mehr stattfinden können. Dies ist so nicht hinnehmbar. Auch die Trainingsstunden von SAFO Sachsenhausen fallen aus. Hier muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2022OFOF 593/5Nutzung der Sporthalle in der HolbeinschuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. November 2022Sie sind hierOMOM 3062Nutzung der Sporthalle in der HolbeinschuleDirektanregung
- 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 632Nutzung der Sporthalle in der HolbeinschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-4