Nutzung der Sporthalle in der Holbeinschule
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Nutzung der Sporthalle in der Holbeinschule für die Vereine sicherzustellen, insbesondere die Funktionsfähigkeit der Lichtanlage. Dies ist notwendig, da die Turnstunden nach 17:00 Uhr nicht mehr stattfinden können, was die Nutzung der Halle erheblich einschränkt.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Nutzungsmöglichkeit der Sporthalle in der Holbeinschule für die Vereine, insbesondere die Funktionsfähigkeit der Lichtanlage, sicherzustellen.
Begründung
Die Sporthalle in der Holbeinschule wird von den Sachsenhäuser Sportvereinen genutzt. Insbesondere findet dort das Kinderturnen der TG Sachsenhausen statt. Seit November ist der bisherige Hausmeister der Holbeinschule in Ruhestand. Er war der Einzige, der die Lichtanlage mit der Turnhallenbeleuchtung über den Sicherheitskasten bedienen konnte und betätigen durfte. Der neue Schulhausverwalter hat eine Dienstzeit, die um 17:00 Uhr endet. Danach gibt es keine verantwortliche Person mehr für die Bedienung der Lichtanlage. Die Vereine haben auch keine Schlüssel, um in die Halle zu kommen. Dies führt dazu, dass die Turnstunden nach 17:00 Uhr nicht mehr stattfinden können. Dies ist so nicht hinnehmbar. Auch die Trainingsstunden von SAFO Sachsenhausen fallen aus. Hier muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2022Sie sind hierOFOF 593/5Nutzung der Sporthalle in der HolbeinschuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. November 2022OMOM 3062Nutzung der Sporthalle in der HolbeinschuleDirektanregung
- 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 632Nutzung der Sporthalle in der HolbeinschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme