Kreuzung Rhönstraße/Dahlmannstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3053 entstanden aus Vorlage: OF 462/4 vom 24.02.2009
Betreff: Kreuzung Rhönstraße/Dahlmannstraße Vorgang: ST 34/09; OM 1997/08 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert: 1. den Bau der in der ST 34 vorgeschlagenen Gussasphaltschwelle zur Sicherung des Kreuzungsbereiches für jede Fahrtrichtung zu veranlassen. 2. die vom OBR 4 geforderte Fußgängerquerung (OM 1997) auf der Südseite der Kreuzung einzurichten.
Begründung: Entlang der Rhönstraße und in der Dahlmannstraße befinden sich an dieser Kreuzung wichtige Geschäfte für die Nahversorgung (Lebensmitteleinkauf, Bankniederlassung, Wäscherei, Bäcker, Apotheke, etc). Die Querung dieser Kreuzung ist derzeit nur auf der Nordseite vorgesehen. Das führt zu unnötigen Umwegen sowie zu Irritationen insbesondere bei Behinderten, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie Familien mit Kleinkindern. Die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge im Bereich der Kreuzung sind wiederholt durch den OBR 4 als zu hoch moniert worden, wodurch sich die dringende Notwendigkeit ergibt, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger zu installieren. Der OBR 4 begrüßt diesbezüglich den Vorschlag des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2009OFOF 462/4Kreuzung Rhönstraße/Dahlmannstraße ST 34 vom 05.01.2009Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU
- 10. März 2009Sie sind hierOMOM 3053Kreuzung Rhönstraße/DahlmannstraßeDirektanregung
- 11. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 718Kreuzung Rhönstraße / DahlmannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats