Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Schaffung von Sporthallen-Kapazitäten im Frankfurter Bogen und Differenzierungsräumen an der CarloMierendorffSchule

Vorlagentyp: OM
87 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3048 entstanden aus Vorlage: OF 487/10 vom 03.04.2018

Betreff: Schaffung von Sporthallen-Kapazitäten im Frankfurter Bogen und Differenzierungsräumen an der Carlo-Mierendorff-Schule Vorgang: V 659/17 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen in die Wege zu leiten, um baldmöglichst die bestehende, abbruchreife Sporthalle der Carlo-Mierendorff-Schule durch eine Zwei-Felder-Halle zu ersetzen. Im Rahmen dessen wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob in einen solchen Hallenneubau die an der Carlo-Mierendorff-Schule nach dem Normalprogramm erforderlichen Differenzierungsräume zumindest teilweise integriert werden könnten.

Begründung: Durch den dem Ortsbeirat in der Sitzung am 13.03.2018 übermittelten Antwortentwurf auf seine Anfrage vom 7. November 2017, V 659, wird überdeutlich, dass die Schulsporthallen-Kapazitäten am Frankfurter Bogen keinesfalls ausreichen und der Entfall eines Neubaus der nach dem Raumprogramm erforderlichen Zwei-Felder-Halle für die gymnasiale Oberstufe nur dadurch durchführbar wird, dass die Halle des Sportparks Preungesheim von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr wochentäglich nahezu ausschließlich für den Schulsport "beschlagnahmt" wird. Dies entspricht keinesfalls den dem Ortsbeirat und den nutzenden Vereinen für diese Halle gemachten Zusagen. Ferner entspricht es nicht einmal den Bedürfnissen der Schule. Es erscheint nämlich wenig sinnvoll, Oberstufenschüler am Morgen Sport machen zu lassen, um sie dann am Nachmittag, wenn den Vereinen die Nutzung der Halle dann wirklich nicht mehr entzogen werden kann, in sonstigen Fachunterricht zu zwängen. Vor diesem Hintergrund wirkt es unausweichlich, dass der Magistrat schleunigst den Abriss und erweiterten Neubau mindestens einer Zwei-Felder-Schulturnhalle der Carlo-Mierendorff-Schule in die Wege leitet. Damit erhielte die Schule dann wenigstens die nach dem Normalprogramm für die Sekundarstufe erforderlichen Hallenkapazitäten, bliebe folglich aber dauerhaft für die Oberstufe auf den Sportpark Preungesheim angewiesen. Im Rahmen einer solchen Baumaßnahme sollte möglichst dem Fehlbestand an Differenzierungsräumen für die Sekundarstufe abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Oktober 2017OFOF 385/10Benötigte Hallenkapazität für die Schulen am Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 7. November 2017VV 659Benötigte Hallenkapazität für die Schulen am Frankfurter BogenAnfrage
  3. 16. März 2018STST 633Benötigte Hallenkapazität für die Schulen am Frankfurter BogenStellungnahme
  4. 3. April 2018OFOF 487/10Schaffung von Sporthallen-Kapazitäten im Frankfurter Bogen und Differenzierungsräumen an der CarloMierendorffSchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 17. April 2018Sie sind hier
    OMOM 3048Schaffung von Sporthallen-Kapazitäten im Frankfurter Bogen und Differenzierungsräumen an der CarloMierendorffSchule
    Direktanregung
  6. 25. Januar 2019STST 171Schaffung von Sporthallen-Kapazitäten im Frankfurter Bogen und Differenzierungsräumen an der Carlo-Mierendorff-SchuleStellungnahme
  7. 5. März 2019OFOF 730/10Schaffung von Sporthallenkapazitäten im Frankfurter Bogen zur ausreichenden Versorgung von Schulen und VereinenOrtsbeiratsantrag · FDP
  8. 19. März 2019OMOM 4390Schaffung von Sporthallenkapazitäten im Frankfurter Bogen zur ausreichenden Versorgung von Schulen und VereinenDirektanregung
  9. 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1207Schaffung von Sporthallenkapazitäten im Frankfurter Bogen zur ausreichenden Versorgung von Schulen und VereinenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 25 · 18.09.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 26 · 23.10.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 27 · 27.11.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 28 · 22.01.2019
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen