Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße wieder aufstellen
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3040 entstanden aus Vorlage: OF 157/13 vom 03.04.2018
Betreff: Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße wieder aufgestellt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.
Begründung: Wie jedes Jahr nach den Wintermonaten liegen die Verkehrsleitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße im Graben. Der Ortsbeirat bittet, dafür Sorge zu tragen, dass die Pfosten zeitnah aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2018OFOF 157/13Leitpfosten entlang der Nieder-Eschbacher Straße wieder aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2018Sie sind hierOMOM 3040Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße wieder aufstellenDirektanregung
- 30. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1376Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße wieder aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats