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Zusätzliche Befestigung um die Wasserzapfstelle am Alten Friedhof

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3039 entstanden aus Vorlage: OF 156/13 vom 03.04.2018

Betreff: Zusätzliche Befestigung um die Wasserzapfstelle am Alten Friedhof Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass um die Wasserzapfstelle auf dem A lten Friedhof Nieder-Erlenbach die Befestigung vergrößert wird, damit der Gehweg trocken bleibt. Eine Vergrößerung der Fläche mit Schotter wäre sinnvoll, damit das Wasser versickern kann, bevor es den Gehweg unter Wasser setzt.

Begründung: Gerade in der wärmeren Jahreszeit, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Gräber ihrer Verstorbenen mit Blumen bepflanzt haben, kommt es immer wieder dazu, dass der Gehweg mit Wasser überflutet wird. Um zu verhindern, dass das Wasser bis auf den Gehweg fließt, wäre eine Schotterschicht um die Wasserzapfstelle sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. April 2018OFOF 156/13Zusätzliche Befestigung um die Wasserzapfstelle am alten FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. April 2018Sie sind hier
    OMOM 3039Zusätzliche Befestigung um die Wasserzapfstelle am Alten Friedhof
    Direktanregung
  3. 16. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1258Zusätzliche Befestigung um die Wasserzapfstelle am Alten FriedhofStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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