Bienenschutzprogramm Frankfurt
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Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 154/13 vom 03.04.2018
Betreff: Bienenschutzprogramm Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, einen konkreten Maßnahmenkatalog zum Schutz der zunehmend bedrohten Bienenpopulation in Frankfurt zu entwickeln. In enger Abstimmung zwischen dem Umweltamt und den Pächtern landwirtschaftlicher Flächen in städtischem oder Stiftungsbesitz sollen hierzu Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen heimischer Bienenvölker festgelegt werden. Die großflächigen Nutzflächen im Bereich des Ortsbezirks 13 sollten hierbei exemplarisch als Pilotprojekt für gesamtstädtische Maßnahmen dienen. Vorstellbar wären zum Beispiel Ackerränder und Lärmschutzwände.
Begründung: Die Biene ist wie kaum ein anderes Insekt für die ökologische Vielfalt und eine funktionierende Vermehrung der Fauna von enormer Bedeutung. Leider ist in den vergangenen Jahren eine rasche Abnahme der Bienenpopulation festzustellen. Anstatt diese Entwicklung nur bedauernd zur Kenntnis zu nehmen, sollte der Magistrat hier seiner Verantwortung für die Nutzung der öffentlichen Flächen in Frankfurt gerecht werden, um dieser Entwicklung entschieden entgegenzutreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2018OFOF 154/13Bienenschutzprogramm FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. April 2018Sie sind hierOMOM 3037Bienenschutzprogramm FrankfurtDirektanregung
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1534Bienenschutzprogramm FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats