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Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3018 entstanden aus Vorlage: OF 830/5 vom 23.03.2018

Betreff: Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße abzupollern, sodass das Befahren der nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße verhindert wird.

Begründung: Die nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße werden regelmäßig trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Halteverbots zugeparkt. Da diese Querung häufig von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohnanlage St. Katharinen- und Weißfrauenstift genutzt wird, ist hier eine entsprechende Abpollerung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. März 2018OFOF 830/5Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die BalduinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. April 2018Sie sind hier
    OMOM 3018Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße
    Direktanregung
  3. 30. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1349Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die BalduinstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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