Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3018 entstanden aus Vorlage: OF 830/5 vom 23.03.2018
Betreff: Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße abzupollern, sodass das Befahren der nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße verhindert wird.
Begründung: Die nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße werden regelmäßig trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Halteverbots zugeparkt. Da diese Querung häufig von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohnanlage St. Katharinen- und Weißfrauenstift genutzt wird, ist hier eine entsprechende Abpollerung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2018OFOF 830/5Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die BalduinstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. April 2018Sie sind hierOMOM 3018Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die BalduinstraßeDirektanregung
- 30. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1349Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die BalduinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats