Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 197/13 vom 03.03.2014
Betreff: Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten Der Magistrat wird gebeten, beim Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand in Nieder-Erlenbach die besondere Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 zu beachten.
Begründung: Aufgrund einer unterirdischen Wasserader rund um die oben genannte Liegenschaft herrscht dort eine besondere Grundwassersituation, die zu hoch anstehendem freien Wasser führt. Bei dem anstehenden Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand muss dies beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014OFOF 197/13Grundwassersituation rund um Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2014Sie sind hierOMOM 2980Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachtenDirektanregung
- 30. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 847Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats