Grundwassersituation rund um Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten
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Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat beim Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand in Nieder-Erlenbach die besondere Grundwassersituation rundum die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 zu beachten. Begründung: Aufgrund einer unterirdischen Wasserader rundum die o.g. Liegenschaft, herrscht dort eine besondere Grundwassersituation, die zu hoch anstehendem freiem Wasser führt. Beim anstehen Umlegungsverfahren am Baugebiet im Westrand muss dies beachtet werden.
Inhalt
Antrag vom 03.03.2014, OF 197/13
Betreff: Grundwassersituation rund um Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat beim Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand in Nieder-Erlenbach die besondere Grundwassersituation rundum die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 zu beachten.
Begründung: Aufgrund einer unterirdischen Wasserader rundum die o.g. Liegenschaft, herrscht dort eine besondere Grundwassersituation, die zu hoch anstehendem freiem Wasser führt. Beim anstehen Umlegungsverfahren am Baugebiet im Westrand muss dies beachtet werden.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014Sie sind hierOFOF 197/13Grundwassersituation rund um Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2014OMOM 2980Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachtenDirektanregung
- 30. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 847Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme