Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 221/4 vom 23.03.2018
Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels Vorgang: OM 2863/09 OBR 4; OM 2794/14 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegverbindungen und Unterführungen im Ratswegkreisel (Kreuzungsbereich Ratsweg/Hanauer Landstraße) für Fahrradfahrer und Fußgänger vollständig mit Hinweisschildern zur Orientierung zu versehen. Zusätzlich sollen an allen 90-Grad-Abbiegungen Spiegel angebracht werden, damit der Bereich eingesehen werden kann.
Begründung: Der Bereich wird von vielen Radfahrern genutzt. Problematisch ist, dass die Wegeführung nicht erkennbar ist und dass die Wegeführungen in den verschiedenen Richtungen nicht parallel zur Straßenrichtung verlaufen. Zudem stellen die nicht einsehbaren 90-Grad-Abbiegungen ein Sicherheitsrisiko dar. Sinnvoll sind stadtteilbezogene Richtungsanzeiger, die eine Orientierung innerhalb des Labyrinths ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2018OFOF 221/4Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des RatswegkreiselsOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. April 2018Sie sind hierOMOM 2973Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des RatswegkreiselsDirektanregung
- 23. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1308Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des RatswegkreiselsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats