Wochenendleerungen der Postkästen in Oberrad und Niederrad
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Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 296 entstanden aus Vorlage: OF 97/5 vom 15.06.2016
Betreff: Wochenendleerungen der Postkästen in Oberrad und Niederrad Der Magistrat wird gebeten, im Dialog mit der Deutschen Post AG zu erreichen, dass 1. die Postkästen in Oberrad und Niederrad wieder einen Hinweis erhalten, wo der nächste Postkasten mit Sonntagsleerung zu finden ist; 2. die Samstagsleerungszeiten in Oberrad und Niederrad verbessert und auf den Nachmittag verschoben werden.
Begründung: Die letzte Wochenendleerung der Postkästen findet in Oberrad samstags um 10:45 Uhr und in Niederrad samstags um 12:15 Uhr statt. Sonntagsleerungen gibt es in diesen Stadtteilen gar nicht mehr. Ein Hinweis auf den nächsten Briefkasten mit Sonntagsleerung fehlt auf den meisten Postkästen. Die nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung vorgeschriebene Auslieferung der Post am nächsten Werktag besteht damit leider nur auf dem Papier. Berufstätige Privatkunden haben oft nur am Wochenende die Zeit, wichtige Korrespondenz zu erledigen. Die Zustellung erst am Mittwoch der Folgewoche bei einem Einwurf am Wochenende ist daher kein Ausnahmefall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2016OFOF 97/5Wochenendleerungen der Postkästen in Oberrad und NiederradOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 1. Juli 2016Sie sind hierOMOM 296Wochenendleerungen der Postkästen in Oberrad und NiederradDirektanregung
- 31. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1491Wochenendleerungen der Postkästen in Oberrad und NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats