Zeilsheim: Krabbelstube und Jugendtreff „Alte Post“
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2969 entstanden aus Vorlage: OF 982/6 vom 18.03.2014
Betreff: Zeilsheim: Krabbelstube und Jugendtreff "Alte Post" Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Betreibern und dem Vermieter der Liegenschaft "Alte Post" zeitnah zu erörtern, wie der Weiterbetrieb der Krabbelstube und des Jugendtreffs in Zeilsheim gesichert werden kann. Sollte der Sanierungsaufwand so umfangreich sein, dass der Betrieb im Jahr 2014 nicht mehr gewährleistet werden kann, wird der Magistrat weiterhin gebeten, ein Ersatzquartier (bspw. das Vereinsheim des ZKC e. V.) zu suchen und ggf. zu ertüchtigen.
Begründung: Der im Jahr 2006 eröffnete Jugendtreff "Alte Post" ist seit einigen Tagen leider geschlossen, weil die Räume Feuchtigkeitsschäden aufweisen und ein Aufenthalt derzeit nicht mehr gestattet ist. Die Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren, die vom Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit gut betreut werden, können so nur ein winziges Angebot im Freien wahrnehmen. Zeilsheim benötigt dringend weitere Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Ein Wegfall der einzig bestehenden Einrichtung ist ein nicht hinzunehmender Verlust, dem dringend entgegengewirkt werden muss. Auch die Krabbelstube im Erdgeschoss scheint von den Feuchtigkeitsschäden betroffen zu sein. Die Kinder und Betreuer sind in Sorge um ihre Gesundheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. März 2014OFOF 982/6Zeilsheim: Krabbelstube und Jugendtreff .Alte Post.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2014Sie sind hierOMOM 2969Zeilsheim: Krabbelstube und Jugendtreff „Alte Post“Direktanregung
- 23. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 831Zeilsheim: Krabbelstube und Jugendtreff "Alte Post"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats