Kreuzung Landesstraße 3209 / Hohe Straße (Bergen)
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2966 entstanden aus Vorlage: OF 406/16 vom 21.01.2009
Betreff: Kreuzung Landesstraße 3209 / Hohe Straße (Bergen) Der Magistrat wird beauftragt, beim Hessischen Landesamt für Straßenbau in Frankfurt darauf hinzuwirken, dass folgende Maßnahme umgesetzt wird: Zur Sicherung der Kreuzung L 3209 / Hohe Straße werden im gebotenen Abstand zur Kreuzung auf der Landesstraße in beiden Fahrtrichtungen Verkehrszeichen "Tempo 60" in Verbindung mit "Achtung Radfahrer" aufgestellt, so wie dies vorbildhaft bei den die Hohe Straße querenden Landesstraßen L 3205 und L 3008 bzw. der Kreisstraße K 872 im Main-Kinzig-Kreis geregelt ist.
Begründung: Bekanntermaßen nutzen viele Radfahrer und Fußgänger - vor allem in den wärmeren Jahreszeiten - die Hohe Straße. Die Kreuzung mit der stark befahrenen Landesstraße 3209 stellt dabei zweifellos eine Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar. Bereits im Juni 2008 hat sich der Ortsbeirat 16 mit dieser Problematik befasst und während eines daraufhin angesetzten Ortstermins von den Behördenvertretern (Hessische Landesamt für Straßenbau, Straßenverkehrsamt) die Zusage erhalten, dass verkehrssichernde Maßnahmen eingeleitet würden. Dies ist bislang unterblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2009OFOF 406/16Kreuzung Landesstraße 3209 / Hohe Straße (Bergen)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2009Sie sind hierOMOM 2966Kreuzung Landesstraße 3209 / Hohe Straße (Bergen)Direktanregung
- 27. März 2009Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 480Kreuzung Landesstraße 3209 / Hohe Straße (Bergen)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats