Umgestaltung der Fußgängerüberwege Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße umzugestalten, um den Fußgängern mehr Platz und Zeit zum Überqueren der Straße zu geben. Dies ist notwendig, da der aktuelle Wartebereich eine Gefahr für Fußgänger darstellt.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße so umzugestalten, dass zu Fuß Gehenden ausreichend Platz zum Warten bzw. ausreichend Zeit zum Überqueren der Straße inklusive der Fahrradwege eingeräumt wird.
Begründung
Der Wartebereich an der Fußgängerampel an der nordöstlichen Ecke ist so knapp bemessen, dass er eine Gefahr für zu Fuß Gehende darstellt. An beiden Fußgängerüberwegen sind zu Fuß Gehende oft gezwungen, auf den schlecht erkennbaren Fahrradwegen zu warten, zumal ein rückwärtiges Ausweichen aufgrund der Außengastronomie nicht möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2022OFOF 365/3Umgestaltung der Fußgängerüberwege Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke FichardstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2965Umgestaltung der Fußgängerüberwege Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke FichardstraßeDirektanregung
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 263Umgestaltung der Fußgängerüberwege Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke FichardstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats