Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung Altenhöferallee
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2942 entstanden aus Vorlage: OF 277/12 vom 05.03.2018
Betreff: Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg nördlich der Straße Am Weißkirchner Berg von der Kreuzung Altenhöferallee für circa 100 Meter in Richtung Kalbach zu befestigen.
Begründung: Obwohl die Kreuzung Am Weißkirchner Berg/Altenhöferallee bereits eine Fußgänger-/ Fahrradampel hat, fängt der Fahrradweg leider erst 100 Meter später an. Dadurch wird die Straße erst an dieser Stelle überquert. Da an dieser Stelle 70 km/h erlaubt sind, ist eine sichere Überquerung nicht möglich. Durch die Befestigung des Fahrradwegs wird die sichere Überquerung an der Ampel möglich. Quelle: Googlemaps
- Zu befestigende Strecke (im Moment ist dieser Weg zugewachsen).
- Ampel mit Fußgänger-Funktion.
- Der momentan verwendete Übergang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2018OFOF 277/12Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. März 2018Sie sind hierOMOM 2942Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung AltenhöferalleeDirektanregung
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1043Fahrradweg: Ausbau nördlich der Straße Am Weißkirchener Berg ab Kreuzung AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats