Höchst wieder zum Leuchten bringen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 1049/6 vom 25.01.2009
Betreff: Höchst wieder zum Leuchten bringen Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen zu veranlassen, die schadhaften Lampen in der Unterführung der Königsteiner Straße und am Eingang zum Parkhaus Gleisdreieck austauschen zu lassen. Außerdem soll der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Lampen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden.
Begründung: Vor ca. drei Jahren wurde die Beleuchtung in der Königsteiner Straße eingeweiht. Schon nach einem Jahr gingen die ersten Lampen kaputt. Seitdem wurden die Lampen nicht ausgetauscht. Es ist bedauerlich, dass es so lange dauert, bis die Lampen ausgetauscht werden. Es ist aber nicht nur ein ästhetisches Problem. Bei der Studie der Provadis-Hochschule zum Image von Höchst wurde das Sicherheitsgefühl als eine der großen Problemlagen in Höchst angeführt. Eine wieder komplett beleuchtete Unterführung und eine wieder funktionierende Parkhausbeleuchtung können das subjektive Sicherheitsgefühl verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2009OFOF 1049/6Höchst wieder zum Leuchten bringenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Februar 2009Sie sind hierOMOM 2937Höchst wieder zum Leuchten bringenDirektanregung
- 8. Mai 2009STST 632Höchst wieder zum Leuchten bringenStellungnahme
- 17. November 2009Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1634Höchst wieder zum Leuchten bringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats