Weiterentwicklung der Ortsbeiratsbudgets
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Budgets der Ortsbeiräte wieder zu erhöhen, nachdem diese über Jahre hinweg gekürzt wurden. Dadurch sollen die Ortsbeiräte in die Lage versetzt werden, handlungsfähig zu bleiben und ihre Aufgaben besser erfüllen zu können.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Weiterentwicklung der Ortsbeiratsbudgets und damit ggf. auch eine Erweiterung der originären Zuständigkeiten der Ortsbeiräte seitens der aktuellen politischen Mehrheit gewünscht und mit Blick auf die mittelfristige Haushaltsentwicklung realisierbar ist.
Begründung
Die Bemessung der Budgets der Ortsbeiräte wurde vor einigen Jahren von seinerzeit 1 Euro pro Einwohner auf 0,50 Euro pro Einwohner gekürzt und seitdem nicht mehr angepasst. Nach mehreren Jahren auf diesem Niveau sollte zumindest perspektivisch wieder eine Erhöhung der Bemessung angestrebt werden, um die Ortsbeiräte handlungsfähig zu halten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2022OFOF 398/2Weiterentwicklung der OrtsbeiratsbudgetsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2933Weiterentwicklung der OrtsbeiratsbudgetsDirektanregung
- 6. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 382Weiterentwicklung der OrtsbeiratsbudgetsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats