Abpollerung der Kurve in der Otzbergstraße
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Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2931 entstanden aus Vorlage: OF 795/5 vom 01.03.2018
Betreff: Abpollerung der Kurve in der Otzbergstraße Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich in der Otzbergstraße durch Poller abzusichern.
Begründung: Der Kurvenbereich in der Otzbergstraße wird permanent, trotz einer Beschilderung - Parkverbot - zugeparkt. Da in letzter Zeit wiederholt Krankenfahrzeuge und speziell die Müllfahrzeuge der FES die Kurve nicht befahren konnten, mussten diese Fahrzeuge den Bereich rückwärts wieder verlassen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2018OFOF 795/5Abpollerung der Kurve in der OtzbergstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. März 2018Sie sind hierOMOM 2931Abpollerung der Kurve in der OtzbergstraßeDirektanregung
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1077Abpollerung der Kurve in der OtzbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats