Überprüfung sämtlicher Baumscheiben in der Eckenheimer Landstraße vom Anlagenring bis zur Deutschen Bibliothek
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2931 entstanden aus Vorlage: OF 545/3 vom 05.02.2014
Betreff: Überprüfung sämtlicher Baumscheiben in der Eckenheimer Landstraße vom Anlagenring bis zur Deutschen Bibliothek Der Magistrat wird gebeten, die fehlenden und beschädigten Schutzbügel an den Baumscheiben in der Eckenheimer Landstraße zu ersetzen. Ferner sollen Ersatzpflanzungen für fehlende Bäume erfolgen und insgesamt is t für ein ordentlicheres Erscheinungsbild rund um die Bodenbereiche der Straßenbäume zu sorgen.
Begründung: Die Schutzbügel fehlen an vielen Stellen oder sind gänzlich verbogen. Für parkende Autos wird jeder Meter genutzt, bis an die Baumstämme heran. Wo schon ein verbogener Schutzbügel herumhängt, wird gern auch Müll abgelagert. Einzelne Straßenbäume fehlen seit Jahren und sollen nachgepflanzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2014OFOF 545/3Überprüfung sämtlicher Baumscheiben in der Eckenheimer Landstraße vom Anlagenring bis zur Deutschen BibliothekOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2931Überprüfung sämtlicher Baumscheiben in der Eckenheimer Landstraße vom Anlagenring bis zur Deutschen BibliothekDirektanregung
- 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 754Überprüfung sämtlicher Baumscheiben in der Eckenheimer Landstraße vom Anlagenring bis zur Deutschen BibliothekStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats