Größere Hundekotbeutel in biologisch abbaubarer Qualität bereitstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 schlägt vor, größere Hundekotbeutel in biologisch abbaubarer Qualität in den Frankfurter Parkanlagen bereitzustellen. Dies soll sicherstellen, dass auch die Hinterlassenschaften größerer Hunde ordnungsgemäß entsorgt werden können und die Umwelt durch biologisch abbaubare Materialien geschont wird.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hundekotbeutel für die Spenderboxen in den Frankfurter Parkanlagen in Zukunft größer und möglichst in biologisch abbaubarer Qualität bereitgestellt werden, ohne dass dies auf den Tüten vermerkt wird.
Begründung
Die derzeit zur Verfügung stehenden roten Beutel sind so dimensioniert, dass zwar eine schmale (Frauen-) Hand die Hinterlassenschaft eines kleinen Hundes aufheben kann, die Exkremente eines mittleren bis größeren Hundes allerdings mit einer einzigen Tüte nicht erfasst werden können. Bei der Neubeschaffung sollte auch darauf geachtet werden, dass die Tüten biologisch abbaubar sind (z. B. aus Maisstärke), da leider immer wieder Tüten nicht ordnungsgemäß in die Abfallbehälter wandern, sondern in der Natur herumliegen. Allerdings sollte die Eigenschaft der biologischen Abbaubarkeit nicht als Ausdruck auf den Tüten erscheinen, um keine Legitimation für die nicht ordnungsgemäße Entsorgung zu liefern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2022OFOF 291/12Größere Hundekotbeutel in biologisch abbaubarer Qualität bereitstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2926Größere Hundekotbeutel in biologisch abbaubarer Qualität bereitstellenDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 316Größere Hundekotbeutel in biologisch abbaubarer Qualität bereitstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats