Setzen von Pollern in der Buchrainstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291 entstanden aus Vorlage: OF 58/5 vom 27.07.2011
Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig der östlichen Buchrainstraße 1. westlich der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 348"; 2. vor dem Müllsammelplatz der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 348" und 3. vor der Liegenschaft "Buchrainstraße 3-5" abzupollern.
Begründung: In dem genannten Abschnitt ist der Bürgersteig sehr eng. Trotzdem parken dort immer wieder Autos. Dadurch werden die Fußgänger, insbesondere gehbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen behindert und müssen auf die Straße ausweichen. Des Weiteren kommt noch hinzu, dass durch das widerrechtliche Parken das Ausfahren aus der Garage der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 348" und das Entsorgen des Hausmülls durch die FES erheblich erschwert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2011OFOF 58/5Setzen von Pollern in der BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. August 2011Sie sind hierOMOM 291Setzen von Pollern in der BuchrainstraßeDirektanregung
- 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1385Setzen von Pollern in der BuchrainstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats