Bewirtschaftung Bürgerhaus Harheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 fordert die Rücknahme der 2021 erfolgten Änderung des Pachtverhältnisses des Bürgerhauses Harheim. Dies geschieht aufgrund der gestiegenen Beschwerden über die Bewirtschaftung seit der Übernahme durch die ABG. Ziel ist die Wiederherstellung des vorherigen Zustands.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, auf die AGB Frankfurt Holding GmbH (ABG) einzuwirken, dass die im Jahr 2021 erfolgte Änderung des Pachtverhältnisses des Bürgerhauses Harheim zurückgenommen und der Zustand vor dieser Änderung wiederhergestellt wird.
Begründung
Die jahrzehntelange - in der Wahrnehmung des Ortsbeirats erfolgreiche - Bewirtschaftung des Bürgerhauses Harheim durch einen Pächter wurde 2021 aufgegeben und von der ABG bzw. deren Tochter Saalbau Betriebsgesellschaft mbH (Saalbau) selbst übernommen. Seit dieser Zeit häufen sich die Beschwerden über die Bewirtschaftung. Diese Probleme sind unter dem vorausgegangenen Pächter nicht aufgetreten. Deshalb ist es aus Sicht des Ortsbeirates dringend geboten, das Pachtverhältnis vor dem Jahr 2021 wiederherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2022OFOF 108/14Bewirtschaftung Bürgerhaus HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2906Bewirtschaftung Bürgerhaus HarheimDirektanregung
- 13. Januar 2023STST 76Bewirtschaftung Bürgerhaus HarheimStellungnahme
- 16. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1328Bewirtschaftung Bürgerhaus HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats